Verstehen. Und Stellung beziehen.
Der Erfolg von Insolvenzuntersuchungen basiert neben der speziellen betriebswirtschaftlichen sowie handels- und steuerrechtlichen Erfahrung auch auf der Fähigkeit, die juristische Strategie des Insolvenzverwalters sowie seiner rechtlichen Vertreter genau zu verstehen. Mit diesem Verständnis gelingt es der Weilep group, die insolvenzspezifischen Gutachten und Stellungnahmen zielgerichtet und in einer für Gerichte bzw. Juristen verwertbaren Weise zu gestalten.
Unsere Arbeit dient so als wirkungsvolle und gleichzeitig wirtschaftliche Unterstützung des Insolvenzverwalters bei der Erfüllung seiner Pflichten und der Mehrung der Masse.
Gutachten und Prüfungen für Insolvenzverwalter
- Gutachterliche Stellungnahmen zu vorinsolvenzlichen Sanierungskonzepten
- Gutachterliche Stellungnahmen zur Nichtigkeit vorinsolvenzlicher Jahresabschlüsse
- Erstellung von Überschuldungs- und Liquiditätsstatus
- Ermittlung verbotener Zahlungen
- Schadensberechnungen (Ermittlung relevanter Vermögenslagen im Rahmen der Differenzhypothese)
- Sonderprüfungen (Umsetzung Sicherheitenverwertung, Abschlagsverteilungen, Unregelmäßigkeitsprüfungen)
- Prüfung von insolvenzrechtlichen Schlussrechnungen und Zwischenrechnungen (§ 66 InsO) sowie Kassenprüfungen (§ 69 InsO)
- Erstellung oder Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen
- Jahresabschlussprüfung nach Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses
- Steuerberatung und Steuergestaltung in der Insolvenz
- Erwirkung der Befreiung von der Prüfungspflicht gemäß § 270 Abs. 3 AktG
- Begleitung von Rechtsstreitigkeiten gegen Organe und Abschlussprüfer